Entsorgungen
In Deutschland sind alle Arten von Abfällen seit Dezember 2001 in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) definiert. In dieser Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis werden Abfälle bezeichnet und entsprechend ihrer Überwachungsbedürftigkeit und Gefährlichkeit eingestuft bspw. anhand vom Gehalt gefährlicher Stoffe. Die Abfallverzeichnis-Verordnung ist Grundlage der Abfallentsorgung.
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